Garten und Lauben
Was darf ich, was nicht? Um ein einheitliches und schönes Bild in unserer Gartenanlage zu behalten, muss man sich ein wenig an die Regeln halten. Das wird zwar nicht auf den Zentimeter genau nachgeprüft, aber man sollte sich schon ein wenig an den Vorschriften orientieren.
Zusammenfassung:
- Flächennutzung: ein Drittel Anbau, ein Drittel Laube, ein Drittel Erholung.
- Laube: Holzhütte, maximale Fläche 24 qm, Satteldach, keine Blechverkleidung
- Zäune + Hecken: maximale Höhe 1,25 m und 0,70 m zwischen Gärten
Wo steht das? – Genau hier steht es:
Kündigung
Da es hierzu immer wieder Missverständnisse gibt, hier eine Zusammenfassung zu den Vorgängen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein ist immer nur möglich zum Ende des Jahres, und muss spätestens zum 30.06. des Jahres eingereicht werden. Damit kann der gezahlte Mitgliedsbeitrag auch nicht anteilig erstattet werden.
Die Kündigung der Pacht muss spätestens bis zum dritten Werktag des August eingereicht werden, und erfolgt zum 30.11. des Jahres. Auch hier wird keine Pacht erstattet.