Muss ich Mitglied werden, um einen Garten zu bekommen?
Die Pacht eines Gartens ist nur für Mitglieder des Vereins möglich. Aus diesem Grund muss jeder Pächter Mitglied des Vereins sein. Anders herum kann man aber Mitglied sein, ohne einen Garten zu pachten.
Wie hoch ist die Pachtgebühr?
Die Höhe der Pacht richtet sich nach der Größe des Garten und liegt bei jährlich zwischen ca. 60 bis 80 Euro.
Wie hoch ist der Mitgliedbeitrag?
Es gibt zwei Arten von Beiträgen: a) Einzelmitglied 42 Euro pro Jahr und b) Doppelmitgliedschaft für Paare 60 Euro pro Jahr.
Wie groß sind die Gärten?
Die Gärten sind alle relativ gleich groß mit Flächen zwischen 300 und 360 Quadratmetern. Einige sind quadratisch mit ca. 18 x 18 m, einige sind rechteckig ca. 25 x 14 m.
Wie viel kostet die Übernahme eines Gartens?
Der Wert eines Gartens richtet sich nach dessen Zustand, der Menge und Art der Bepflanzungen, sowie einiger anderen Kriterien. Er wird gutachterlich festgestellt.
Ein sehr schlechter und vernachlässigter Garten – was sehr selten vorkommt – könnte schon für 0,- Euro erhältlich sein, während die Übernahme eines perfekt gepflegten Gartens auch um 3.000 Euro oder mehr betragen kann. Die Regel liegt jedoch in der Mitte, sodass man meistens einen Garten für ca. 1.000 bis 2.000 Euro erhalten kann.
Wann bekomme ich meinen Garten?
Es werden immer wieder Gärten frei, daher kann man oft schon nach nur ein paar Wochen oder Monaten Wartezeit einen Garten erhalten. Das können wir aber nicht garantieren.
Muss ich den erstbesten Garten nehmen?
Nein, man ist nicht verpflichtet, den ersten freien Garten zu nehmen. Wenn der angebotene Garten nicht gefällt, kann man ihn ablehnen und auf den nächsten freien Garten warten.
Was sind Gemeinschaftsstunden?
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zum Wohle des Vereins sogenannte Gemeinschaftsstunden zu leisten. Dabei werden Arbeiten an den öffentlichen bzw. gemeinsam genutzten Flächen erbracht, wie z.B: Rasenmähen, Heckenschneiden oder auch mal etwas am Vereinsheim reparieren. Der Gerätewart verteilt die Aufgaben.
Wie viele Gemeinschaftsstunden muss ich leisten?
Die Menge der Stunden wurde festgelegt auf gerade mal 3 Stunden, das ist also nicht mehr als ein einfacher Vormittag. Falls jemand nicht fähig ist, diese Stunden zu leisten, können bzw. müssen sie abbezahlt werden. Hier wird ein Betrag von 20,- Euro pro fehlende Stunde berechnet.